Extrem rechte Netzwerke, Organisationen und Parteien waren in Nordrhein-Westfalen seit der Gründung des Bundeslandes im Jahr 1946 immer präsent. Deren weltanschauliche Grundpositionen waren und sind durch Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit geprägt. Diversität und gesellschaftliche Vielfalt werden hingegen entschieden abgelehnt. Gewalt ist diesem Politikverständnis eingeschrieben. Sie spiegelt sich in einer aggressiven Sprache, mit der Vorurteile geschürt und Menschen, die nicht dem Weltbild der extremen Rechten entsprechen, als Feind*innen markiert und bedroht werden. Sie zeigt sich aber auch in gewalttätigen, häufig tödlichen Übergriffen bis hin zu rechtsterroristischen Verbrechen. Auf Worte folgen allzu oft Taten.
Rechte Gewalt geschieht nicht im luftleeren Raum, sondern in einer Gesellschaft, in der ausgrenzende Haltungen stark verbreitet sind und sowohl in NRW als auch in der Bundesrepublik insgesamt weiter zunehmen, wie sozialwissenschaftliche Einstellungsuntersuchungen dokumentieren. Diese Entwicklungen spiegeln sich nicht zuletzt in den Parlamenten, die als Bühne für extrem rechte Hetze missbraucht werden. Zudem existieren zahlreiche Formen alltäglicher, institutioneller und struktureller Diskriminierung, etwa auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt oder im Bildungsbereich. Dabei bezieht sich die Kritik immer wieder auch auf das Handeln von Polizei- und Justizbehörden. In diesem Kontext werden beispielsweise „Racial Profiling“ sowie Formen unverhältnismäßiger und ungerechtfertigter staatlicher Gewalt als Ausdruck und Ergebnis von struktureller Diskriminierung benannt.