Die Strafverfolgung und die juristische Aufarbeitung rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sind oftmals von Leerstellen und der Absicht geprägt, die Taten zu entpolitisieren. Immer wieder werden die Perspektiven und Erfahrungen von Überlebenden und Angehörigen nur unzureichend wahr- und ernstgenommen, bisweilen sogar ganz ausgeblendet. Nach wie vor fällt es Ermittlungsbehörden und Gerichten schwer, extrem rechte, rassistische und antisemitische Haltungen als Tatmotive zu erkennen und zu benennen. Teilweise kommt es erst Jahre nach den Taten zu Strafprozessen, die häufig aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Ermittlungen wenig zu umfassender Aufklärung und der Herstellung von Gerechtigkeit beitragen. Ein Beispiel hierfür ist der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter des antisemitischen Sprengstoffanschlags am S-Bahnhof Wehrhahn in Düsseldorf, bei dem am 27. Juli 2000 zehn Menschen verletzt wurden und den Anschlag überlebten. Der knapp 18 Jahre nach der Tat eröffnete Prozess endete schließlich im Juli 2018 trotz zahlreicher Indizien, die den Angeklagten belasteten, mit dessen Freispruch. Wenig Berücksichtigung finden auch die gesellschaftlichen Kontexte, in denen rechte Gewalt entsteht und gerechtfertigt wird. Deren Charakter als Botschaftsverbrechen spielt in juristischen Bewertungen kaum eine Rolle. Gerichtssäle stellen für Überlebende, Betroffene und Angehörige demnach häufig keine Räume dar, die Gerechtigkeit schaffen. Sie sind vielmehr Orte, in denen sie erneut keine ausreichende Unterstützung erhalten.